Krankenfahrten

Wir fahren Sie:

  • zur Dialyse
  • zur Chemotherapie
  • zur Strahlentherapie
  • zur Arztpraxis
  • zur Arztpraxis
  • zur Stationären Aufnahme
  • zu ambulanten Operationen
  • zur Rehaklinik

Der Verordnungsschein:

Verordnung einer Krankenbeförderung

Ablauf

Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:

1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung („Krankentransportschein“)

2. die schriftliche Genehmigung Ihre Krankenkasse (bei ambulanten Behandlungen)

3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse ansonsten müssen sie eine Zuzahlung leisten.

Eigenanteil:

Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt